Brandschutztechnisch geprüfte Einbauteile
1996.02 Roth: Gutachterliche Stellungnahme zum Einbau der Roth-Revisionsöffnung in klassifizierte Wände.
Ergebnis: Anwendbar
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Ergebnis: Anwendbar
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Ergebnis: Anwendbar
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2008.03 Hörmann: Zulassungsgegenstand ist der feuerschutzabschluss H3D als einflügelige bzw. als zweiflügelige Konstruktion (T 30).
Ergebnis: Anwendbar
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2009.10a Trox: Zulassungsgegenstand sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen vom Typ FKN-K90.
Ergebnis: Anwendbar
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2009.10b Wildeboer: Zulassungsgegenstand sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen vom Typ FK90K.
Ergebnis: Anwendbar
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2009.10c Schad: Zulassungsgegenstand sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen vom Typ BK 188.
Ergebnis: Anwendbar
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2010.05a Trox: Zulassungsgegenstand sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen vom Typ FK-K90 mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten.
Ergebnis: Anwendbar
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2010.05b Wildeboer: Zulassungsgegenstand sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen in runder Bauform vom Typ FR90 mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten.
Ergebnis: Anwendbar
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2010.12 Zimmermann: Zulassungsgegenstand ist die Kabelabschottung mit Möglichkeit der Rohrdurchführung (Kombiabschottung) vom Typ Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N als Bauart der Feuerwiderstandsklasse S 90.
Ergebnis: Anwendbar
2011.08 Wildeboer: Zulassungsgegenstand sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen in rechteckiger Bauform vom Typ FK90 mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten.
Ergebnis: Anwendbar
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