Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der VG-ORTH GmbH & Co. KG
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich |
|
| 1. | Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. |
| 2. | Kunde im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Unternehmer im Sinne der
Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. |
| 3. | Jeder Kunde erkennt
die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen als vertraglich
bindend an. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Entgegenstehenden oder abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. |
§ 2 Vertragsschluss, Lieferung und Zahlungsbedingungen |
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| 1. | Unsere Angebote sind freibleibend. |
| 2. | Mit der Bestellung
einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. VG-ORTH GmbH & Co. KG ist berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Einigung anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. |
| 3. | Die Preise
verstehen sich netto frei Baustelle oder Lager Deutschland (Festland)
unter Zugrundelegung kompletter Ladungen von ca. 24 t Ladungsgewicht,
ohne Mehrwertsteuer, freibleibend, ohne eventuelle weitere Steuern,
Zuschläge, Import- und Exportgebühren sowie Zölle, zahlbar nach
Rechnungserhalt. Voraussetzung für die Lieferung ist ein
Straßenzustand, der das Befahren durch Lkws mit einem Gesamtgewicht bis
zu 40 t erlaubt. Lieferung frei Baustelle oder Lager bedeutet
Anlieferung ohne Abladen. Die Kosten des Abladens (z.B. Entladung durch
Lkw-Bordkran) gehen zu Lasten des Empfängers. Bei Lieferungen von
Mindermengen werden Mindergewichtszuschläge in Rechnung gestellt. Bei
Selbstabholung erfolgt eine Frachtvergütung entsprechend den jeweiligen
Erstattungsbedingungen von VG-ORTH GmbH & Co. KG, die auf
Wunsch zur Verfügung gestellt werden können. Für die Anlieferung loser
Ware in Baustellenbehältern (Silo/Container) gelten in Abhängigkeit von
der Behältergröße abweichende Liefermengen. |
| 4. | Aufrechnungen mit
Gegenansprüchen sind nur bei unbestrittenen, anerkannten oder
rechtskräftigen Forderungen zulässig. Rechnungen von VG-ORTH GmbH
& Co. KG sind 30 Tage nach Rechnungserhalt fällig und ohne
Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum
gewährt die VG-ORTH GmbH & Co. KG 2 %, bei sofortiger
Bankabbuchung 3 % Skonto vom in der Rechnung ausgewiesenen
skontoberechtigten Betrag. Als skontoberechtigt gilt der
Rechnungsendbetrag abzüglich Fracht, Palettenwert und Logistikkosten. |
§ 3 Beanstandungen und Gewährleistung |
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| 1. | VG-ORTH GmbH & Co. KG leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. |
| 2. | Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. |
| 3. | Beanstandungen
müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware und
vor Weiterverarbeitung in jedem Fall unter Übersendung eines Musters
schriftlich angezeigt werden, anderenfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. |
| 4. | Wählt der Kunde
wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen
des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies zumutbar ist.
Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn VG-ORTH GmbH
& Co. KG die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. |
| 5. | Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies
gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat
(Ziffer 3 dieser Bestimmung). |
§ 4 Haftungsbeschränkungen |
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| 1. | Bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der
VG-ORTH GmbH & Co. KG auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der
gesetzlichen Vertreter der VG-ORTH GmbH & Co. KG oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kunden haftet die VG-ORTH GmbH &
Co. KG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. |
| 2. | Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
VG-ORTH GmbH & Co. KG zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. |
| 3. | Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Das gilt nicht, wenn VG-ORTH GmbH & Co. KG Arglist
vorwerfbar ist. |
§ 5 Verpackung, Baustellen-Silos und -Container sowie Förder- und Hebegeräte |
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| 1. | Soweit auf der
Rechnung nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich bei der
Verpackung um Einwegverpackung, die nicht zurückgenommen wird. Erfolgt
auf Wunsch des Kunden eine vom Standard abweichende Verpackung, wird
diese berechnet. |
| 2. | Erfolgt der Versand
der Ware auf Paletten, so werden diese berechnet. Bei frachtfreier
Rückgabe von Europaletten in gutem, gebrauchsfähigem und sauberem
Zustand an eines der Werke/Auslieferungslager innerhalb Deutschlands
werden sie durch Gutschrift wieder vergütet. Die Anzahl der
zurückgegebenen Europaletten darf die durch VG-ORTH GmbH & Co.
KG gelieferte Menge nicht übersteigen. Bei Rücksendungen ist die
Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben. |
| 3. | Sonstige
Entladehilfsmittel, z.B. Plattenpaket-Greifer, bleiben Eigentum von
VG-ORTH GmbH & Co. KG und sind an eines der Werke frachtfrei
zurückzugeben. |
| 4. | Für die Nutzung
wird eine Leihgebühr berechnet. Erfolgt die Rückgabe nicht binnen eines
Monats nach Lieferung, werden die Ladehilfsmittel dem Kunden in
Rechnung gestellt. |
| 5. | Für die
Bereitstellung von Baustellen-Silos und -Containern sowie Förder- und
Hebegeräten gelten gesonderte Vereinbarungen, insbesondere die
„Aufstellbedingungen für drucklose Behälter“ der Industriegruppe
Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Darmstadt in der
jeweils gültigen Fassung sowie ergänzende Angaben in der jeweils
gültigen VG-ORTH-Preisliste. |
| 6. | Der Kunde haftet
insbesondere für alle Gefahren und Schäden, die durch die Benutzung von
Baustellenbehältern, Förderanlagen, Silo-Jets oder Putzmaschinen und
die an diesen Geräten selbst entstehen. |
§ 6 Miet- und Servicekosten |
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| 1. | Die VG-ORTH GmbH
& Co. KG stellt in regional begrenzten Gebieten
Silomat-Förderanlagen, am VG-ORTH Leihcontainer angebaute
Silojet-Förderanlagen, Putzmaschinen oder Entladehilfsmittel
(Hebegeräte) gegen Gebühr zur Verfügung. |
| 2. | Die Haftung für die
Mietanlagen geht zum Zeitpunkt der Maschinen- bzw. Geräteübergabe auf
den Kunden über. Treten während des Betriebes Störungen auf, sind der
VG-ORTH GmbH & Co. KG diese umgehend mitzuteilen. Kosten für
Ausfallzeiten werden nicht übernommen. |
| 3. | Kosten für
Reparaturleistungen für nach der Übergabe entstandene Schäden werden in
Rechnung gestellt. |
§ 7 Eigentumsvorbehalt |
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| 1. | Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von der VG-ORTH GmbH &
Co. KG. |
| 2. | Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. |
| 3. | Der Kunde ist
verpflichtet, der VG-ORTH GmbH & Co. KG einen Zugriff Dritter
auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. |
| 4. | Die VG-ORTH GmbH
& Co. KG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. |
| 5. | Der Kunde ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Die VG-ORTH GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die
VG-ORTH GmbH & Co. KG behält sich vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. |
| 6. | Die Be- und
Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im
Auftrag für die VG-ORTH GmbH & Co. KG. Erfolgt eine
Verarbeitung mit der VG-ORTH GmbH & Co. KG nicht gehörenden
Gegenständen, so erwirbt die VG-ORTH GmbH & Co. KG an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von VG-ORTH GmbH
& Co. KG gelieferten Waren zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht der
VG-ORTH GmbH & Co. KG gehörenden Gegenständen vermischt ist. |
§ 8 Versand |
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| 1. | Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
mit der Übergabe auf den Kunden über, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. |
| 2. | Der Versand der
Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch soweit VG-ORTH GmbH &
Co. KG eigene Lkws benutzt oder Frachtführer einsetzt. Eine
Versicherung durch die VG-ORTH GmbH & Co. KG erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die dadurch entstehenden Kosten sind
vom Kunden zu tragen. Bei einer Verzögerung des Versands auf Wunsch
oder aufgrund Verschulden des Kunden erfolgt die Lagerung der Ware auf
Gefahr und Kosten des Kunden. Die Anzeige der Versandbereitschaft durch
die VG-ORTH GmbH & Co. KG ist dem Versand gleichgestellt. |
§ 9 Höhere Gewalt |
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| Im Falle höherer
Gewalt ist die VG-ORTH GmbH & Co. KG für die Dauer der Störung
von der Lieferverpflichtung befreit. Gleiches gilt bei für VG-ORTH GmbH
& Co. KG unverschuldete und unvorhersehbare Umstände, die die
Belieferung durch Lieferanten von VG-ORTH GmbH & Co. KG
behindern oder vereiteln. In diesem Fall steht der VG-ORTH GmbH
& Co. KG ein Rücktrittsrecht zu. |
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§ 10 Sonstige Bestimmungen |
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| Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Die Schriftform ist auch gewahrt durch E-Mail- oder
Fax-Schreiben. Die Verwendung der Erzeugnisse von VG-ORTH GmbH
& Co. KG erfolgt in Eigenverantwortung des Kunden. |
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§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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| 1. | Erfüllungsort sowie
ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der VG-ORTH GmbH &
Co. KG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen
Kaufverträgen ist ausgeschlossen. |
| 2. | Gerichtsstand ist
das Amtsgericht Holzminden, ab einem Streitwert von 5.000,00 Euro das
Landgericht Hildesheim. |
§ 12 Salvatorische Klausel |
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Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |
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| Stadtoldendorf,
September 2007 VG-ORTH GmbH & Co. KG |
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen im PDF-Format
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