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Anschlüsse

  • Elastische Wandanschlüsse dürfen ausgeführt werden, sofern Steinwollestreifen nach DIN 18165-2 (Heralan Randstreifen o.Glw., Dicke d ≤ 13 mm, Zusammendrückbarkeit ≤ 3 mm nach DIN EN 13162) eingebaut werden. Sie müssen der Baustoffklasse A1 entsprechen und einen Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C besitzen.
  • Gemäß gutachterlicher Stellungnahme dürfen die Anschlüsse mit max. 3 mm dicken PE-Schwerschaumstreifen MultiGips AkustikPro 120/120 sk (Baustoffklasse B2) hergestellt werden. Die Benennung der Wände lautet in diesem Fall: F 30-AB, F 60-AB, F 120-AB bzw. F 180-AB.
  • Gemäß gutachterlicher Stellungnahme dürfen die Anschlüsse mit max. 5 mm dicken Korkstreifen (Baustoffklasse mind. B2) hergestellt werden, wenn die Randstreifen aus Presskork mit einer mind. 2 mm dicken Spachtelung überdeckt werden. Die Benennung der Wände lautet in diesem Fall: F 30-AB, F 60-AB, F 120-AB bzw. F 180-AB.
  • Für gleitende Deckenanschlüsse sind bei Brandschutzanforderungen beidseitig Stahlwinkel, Materialdicke mind. 2 mm, zu verwenden.
  • U-Profile sind nicht zulässig!
  • Die Wand muss mind. 20 mm tief in die Winkel eingreifen. Der verbleibende Hohlraum ist mit Steinwolledämmstoff nach DIN 18165-2, Baustoffklasse A1, Rohdichte ≥ 30 kg/m3, Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C vollständig auszufüllen. Ist der Hohlraum größer als 30 mm, muss die Rohdichte ≥ 100 kg/m3 betragen.

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